Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier findest du die AGB's.
Ferienprogramme
1. Stornierungsbedingungen
(1) Es gelten folgende Stornierungsoptionen (jeweils ab Startdatum des Projektes):
Bei einer Stornierung bis 14 Tage vorher kann der Betrag zu 100% erstattet werden.
Bei einer Stornierung bis 7 Tage vorher kann der Betrag zu 50% erstattet werden.
Bei einer Stornierung ab dem 6. Tag vor Projektbeginn kann der Betrag nicht mehr erstattet werden.
Es ist grundsätzlich möglich eine adäquate Ersatzperson zu stellen.
2. Geltungsbereich
(1) Die Buchung berechtigt ein Kind im entsprechenden Alter zur Teilnahme am gewählten Ferienprogramm (3,4 oder 5 Tage).
(2) Die Buchung ist Projektbezogen und kann nicht auf ein anderes Programm übertragen werden.
3. Kurszeiten & Ausfall
(1) Die Programmdauer ist der Homepage des Circus Briliamuzo zu entnehmen.
(2) Wird ein Programm vom Veranstalter Circus Briliamuzo vertreten durch Ann-Cathrin Hörschler abgesagt, werden die entsprechenden Gebühren zurückerstattet.
(3) Versäumnisse eines oder mehrerer Tage(s) seitens der Teilnehmer:innen aufgrund von Krankheit oder anderen persönlichen Gründen sind nicht erstattungsfähig. Es besteht kein Anspruch auf eine Vergünstigung oder einen Nachholtermin.
4. Haftung & Aufsichtspflicht
(1) Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten sowie die Teilnahme am Ferienprogramm erfolgt freiwillig, auf eigene Gefahr, sowie eigenes Risiko und unter eigenem Versicherungsschutz. Dies betrifft auch die Wegen zwischen Räumlichkeiten und dem eigenen Wohnort. Jede*r Teilnehmer*in erklärt
verbindlich mit der Anmeldung, dass eine persönliche Haftpflicht- und Unfallversicherung besteht.
Zirkus und Bodenakrobatik sind prinzipiell körperlich anstrengende und gefahrgeneigte Sportarten. Jede/r Teilnehmer:in ist selbst dafür verantwortlich, dass sein/ihr gesundheitlicher Zustand sowie die
körperliche Belastbarkeit den Anforderungen entspricht. Bei Minderjährigen ist dies von den
Erziehungsberechtigten zu gewährleisten. Die Kursleiter:innen sind berechtigt, bei offenkundigen
Zweifeln an der Trainingstauglichkeit eine/n Teilnehmer:in vom Training auszuschließen, jedoch
nicht verpflichtet, die Trainingstauglichkeit festzustellen oder zu überwachen.
(2) Für Personen- und Sachschäden übernimmt die Kursleitung keine Haftung, es sei denn, der
Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrerseits oder es handelt sich um eine fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Für Personen- und Sachbeschädigungen durch die Teilnehmenden haften diese nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Die Leitung des Programmes übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Garderobe und mitgebrachten Wertgegenständen und für Wegeunfälle.
(5) Die Aufsichtspflicht der Kursleitung für minderjährige Kursteilnehmer*innen beschränkt sich auf die Dauer des Programmes am Trainingsort.